Verantwortlich: Andrea Flütsch
Bereitgestellt: 08.10.2025
Trauung
Nach reformiertem Verständnis ist die kirchliche Trauung eine Segenshandlung. Der Traugottesdienst kann vielfältig gestaltet werden. So feiern wir die Liebe zweier Menschen, die um Gottes Segen bitten.
«Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem den Eheleuten das Wort Gottes als Verheissung und Wegweisung für ihre Ehe verkündet wird.» (Kirchliche Gesetzessammlung)
Weil bei einer Trauung Kirchliches und Ziviles zusammenfliessen, gibt es bei der Organisation und Vorbereitung einer Trauung einiges zu bedenken:
Voraussetzungen
Der Termin für die kirchliche Trauung muss so gewählt werden, dass die Ziviltrauung vorher vollzogen ist.
Ohne den Nachweis einer Ziviltrauung durch das Zivilstandsamt darf eine kirchliche Trauung nicht durchgeführt werden.
Eine Trauung in der reformierten Kirche setzt voraus, dass einer der Brautleute Mitglied in einer evangelisch-reformierten Landeskirche der Schweiz ist. Die Möglichkeit einer Trauung besteht auch für Anglikaner und Lutheraner. Sowie für die Angehörigen einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen AKiD.
Anmeldung zur kirchlichen Trauung
Das Brautpaar nimmt mit der Pfarrperson ihres Wohnortes oder des gewünschten Trauortes direkt Kontakt auf.
Das Brautpaar kann die Pfarrperson für ihre kirchliche Trauung grundsätzlich wählen. Es ist auch möglich, dass eine ortsfremde Pfarrperson die Trauung durchführt.
Allerdings muss diese Pfarrperson nachweislich im Pfarrdienst einer evangelischen Landeskirche zugelassen sein. In jedem Fall muss die Pfarrperson bei der Anmeldung zur Trauung mitgeteilt werden.
Alle anderen Fälle bedürfen der Absprache mit dem Ortspfarramt und der Genehmigung durch den Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Klosters-Serneus.
Die Anmeldung zur Trauung sollte zeitlich so erfolgen, dass in einem Kontakt- und Traugespräch der Traugottesdienst gut vorbereitet werden kann.
Ökumenische Trauung
Für eine ökumenische Trauung muss entschieden werden, welche Pfarrperson oder welcher Priester den eigentlichen Trauakt gestaltet. Soll die Trauung von der römisch-katholischen Kirche anerkannt werden, braucht es einen Dispens.
Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Pfarramt für weitere Informationen in Verbindung.
«Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem den Eheleuten das Wort Gottes als Verheissung und Wegweisung für ihre Ehe verkündet wird.» (Kirchliche Gesetzessammlung)
Weil bei einer Trauung Kirchliches und Ziviles zusammenfliessen, gibt es bei der Organisation und Vorbereitung einer Trauung einiges zu bedenken:
Voraussetzungen
Der Termin für die kirchliche Trauung muss so gewählt werden, dass die Ziviltrauung vorher vollzogen ist.
Ohne den Nachweis einer Ziviltrauung durch das Zivilstandsamt darf eine kirchliche Trauung nicht durchgeführt werden.
Eine Trauung in der reformierten Kirche setzt voraus, dass einer der Brautleute Mitglied in einer evangelisch-reformierten Landeskirche der Schweiz ist. Die Möglichkeit einer Trauung besteht auch für Anglikaner und Lutheraner. Sowie für die Angehörigen einer Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen AKiD.
Anmeldung zur kirchlichen Trauung
Das Brautpaar nimmt mit der Pfarrperson ihres Wohnortes oder des gewünschten Trauortes direkt Kontakt auf.
Das Brautpaar kann die Pfarrperson für ihre kirchliche Trauung grundsätzlich wählen. Es ist auch möglich, dass eine ortsfremde Pfarrperson die Trauung durchführt.
Allerdings muss diese Pfarrperson nachweislich im Pfarrdienst einer evangelischen Landeskirche zugelassen sein. In jedem Fall muss die Pfarrperson bei der Anmeldung zur Trauung mitgeteilt werden.
Alle anderen Fälle bedürfen der Absprache mit dem Ortspfarramt und der Genehmigung durch den Kirchenvorstand der Kirchgemeinde Klosters-Serneus.
Die Anmeldung zur Trauung sollte zeitlich so erfolgen, dass in einem Kontakt- und Traugespräch der Traugottesdienst gut vorbereitet werden kann.
Ökumenische Trauung
Für eine ökumenische Trauung muss entschieden werden, welche Pfarrperson oder welcher Priester den eigentlichen Trauakt gestaltet. Soll die Trauung von der römisch-katholischen Kirche anerkannt werden, braucht es einen Dispens.
Bitte setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Pfarramt für weitere Informationen in Verbindung.

