Verantwortlich: Andrea Flütsch
Bereitgestellt: 30.11.2023
Portrait
Kirchgemeinde
Unsere Kirchgemeinde zählt rund 1'950 Mitglieder und bildet damit die grösste Glaubensgemeinschaft im Ort. Die Fraktion Serneus gestaltete das kirchliche Leben bis vor gut 45 Jahren als selbständige Kirchgemeinde. Auch heute noch werden sonntags in beiden Kirchen parallele Gottesdienste durchgeführt.
Oberstes Organ der Kirchgemeinde Klosters-Serneus ist die zweimal jährlich stattfindende Kirchgemeindeversammlung. Sie beschliesst über die Zusammensetzung des Vorstandes, wählt die kirchlichen Mitarbeiter und befindet über Kredite, die die Finanzkompetenz des Vorstandes überschreiten.
Der Kirchgemeinde-Vorstand besteht aus dem Präsidenten und vier weiteren Ressortverantwortlichen. Die Mitglieder des Pfarrteams nehmen an den meisten Vorstandssitzungen (12-15 pro Jahr) mit beratender Stimme teil.
Die Geschäftsprüfungskommission kontrolliert die Geschäftsführung des Vorstandes, die Revisionsstelle ist für die Prüfung der Jahresrechnung mit einer Bilanzsumme von gegen 1 Mio. Franken zuständig.
Unsere Kirchgemeinde zählt rund 1'950 Mitglieder und bildet damit die grösste Glaubensgemeinschaft im Ort. Die Fraktion Serneus gestaltete das kirchliche Leben bis vor gut 45 Jahren als selbständige Kirchgemeinde. Auch heute noch werden sonntags in beiden Kirchen parallele Gottesdienste durchgeführt.
Oberstes Organ der Kirchgemeinde Klosters-Serneus ist die zweimal jährlich stattfindende Kirchgemeindeversammlung. Sie beschliesst über die Zusammensetzung des Vorstandes, wählt die kirchlichen Mitarbeiter und befindet über Kredite, die die Finanzkompetenz des Vorstandes überschreiten.
Der Kirchgemeinde-Vorstand besteht aus dem Präsidenten und vier weiteren Ressortverantwortlichen. Die Mitglieder des Pfarrteams nehmen an den meisten Vorstandssitzungen (12-15 pro Jahr) mit beratender Stimme teil.
Die Geschäftsprüfungskommission kontrolliert die Geschäftsführung des Vorstandes, die Revisionsstelle ist für die Prüfung der Jahresrechnung mit einer Bilanzsumme von gegen 1 Mio. Franken zuständig.